Nutzungsbedingungen der Chefslist-Plattform für Abnehmer

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für die Nutzung eines Produkts der Chefslist GmbH (nachfolgend nur „Chefslist“) entschieden haben.

Sie erreichen Chefslist über die nachfolgenden Kontaktinformationen:

Chefslist GmbH

Fürstenbergstr. 156

60322 Frankfurt am Main

Telefon: 069 - 850 90 393

Internet: www.chefslist.de

E-Mail: info@chefslist.de

Präambel

(1)       Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung derPlattform „Chefslist“ (im nachfolgend zusammengefasst als: „Chefslist-App“ oder „App“), die von der Chefslist GmbH Fürstenbergstr. 156, 60322 Frankfurt am Main(im Folgenden: „Chefslist“) als Applikation für mobile Geräte und alsWebplattform bereitgestellt wird. Zweck der App ist es, gewerblichen Drittanbietern („Lieferanten“) aus dem Bereich Gastronomie, wie (Lebensmittel-)Großhändlern, es zu ermöglichen, Waren an gewerbliche Kunden wie beispielsweise Restaurants, Großküchen oder Cafés („Abnehmer“) vertreiben zu können.Abnehmer und Lieferanten werden im Folgenden gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet.

1.     Gegenstand und Anwendungsbereich der AGB

(1)       DieRechtsbeziehung zwischen Chefslist und dem Abnehmer richtet sich ausschließlich nach diesen AGB und einem in der App geschlossenen Nutzungsvertrag. AllgemeineGeschäftsbedingungen des Abnehmers, sonstige Bedingungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder Konditionen in Bestellannahmen oder Bestätigungen haben keineGültigkeit, sofern diese nicht von Chefslist unterzeichnet und an den Abnehmerzurückgesandt wurden.

(2)       Chefslist bietet lediglich die technische Plattform der App. Die Bereitstellung des zur Nutzung der App erforderlichen Internetzugangs ist nicht Bestandteil der Leistung von Chefslist.

(3)       EtwaigeVerträge über die Bestellung von Waren werden ausschließlich zwischen Nutzern geschlossen. Chefslist wird nicht Vertragspartei dieser Verträge.

2.     Allgemein Bedingungen zur Nutzung der App

(1)       Es sind ausschließlich Unternehmer i. S. d § 14 BGB zur Nutzung der App berechtigt.

(2)       Für dieNutzung der App werden ein internetfähiges Endgerät und eine aktiveInternetverbindung benötigt. Die Nutzung der Dienstleistung erfolgt über eineApp oder über den Webbrowser.

(3)       Für eineNutzung der über die App angebotenen Dienste bedarf es einer Registrierung, Anmeldungund Einrichtung eines Nutzerkontos.

(4)       Durch Abschließendes Registrierungsformulars kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Abnehmer undChefslist zustande.

3.     Leistungen von Chefslist

(1)       Während der Vertragslaufzeit bietet Chefslist –unter Maßgabe der vorliegenden AGB – die Nutzung der App an.

(2)       DieApp für mobile Endgeräte istkostenfrei herunterlad- und installierbar. Ein Zugang zur App ist auch per Webbrowsermöglich.

4.     Vertragsschluss und Abwicklung vonüber die App geschlossenen Verträgen

(1)       Der Abnehmer gibt mit Bestellung beim Lieferanten ein verbindliches Angebot aufAbschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer kommt erst durch Erklärung der Annahme der Bestellung durch denLieferanten zustande.

(2)       Chefslistist technischer Anbieter der App und nicht Vertragspartei des Kaufvertrages.

(3)       DerEinbezug von AGB der Nutzer untereinander – bei Vertragsabschlüssen über dieApp – ist ausgeschlossen.

(4)       DieAbwicklung von zwischen Nutzern geschlossenen Verträgen, insbesondere dieZahlung des Kaufpreises sowie die Lieferung der gekauften Ware, ist alleinige Angelegenheit der Nutzer. Chefslist trifft keinerlei Pflicht, für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu sorgen.

5.     Verfügbarkeit und Wartung der App

(1)       Chefslist ist bemüht, im Rahmen ihres Einflussbereichs ein Höchstmaß an Verfügbarkeit derApp zu ermöglichen, gewährleistet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Die Erreichbarkeit der App kann insbesondere während Wartungs- und Reparaturarbeiten eingeschränkt oder überhaupt nicht gegeben sein.

6.     Module

(1)       Chefslist stellt Abnehmern, verschiedene Module zur Erweiterung der Funktionen der App zur Verfügung. Die Bestimmungen der nachfolgend dargestellten Module gehen den Bestimmungen im Nutzungsvertrag und diesen AGB im Kollisionsfall vor; im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Ziffer 6. und ihrerUnterpunkte sollen die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB Anwendung finden. Chefslist bietet unter anderem die folgenden Module an:

6.1.     Mondu „Rechnung mit Zahlungsziel“

(1)       Das Modul „Rechnung mit Zahlungsziel“ erlaubt esAbnehmern „Rechnung mit Zahlungsziel“ von 14, 60 oder 90 Tagen zu vereinbaren.Hierzu kooperiert Chefslist mit der Mondu GmbH Alexanderstraße 36, 10179 Berlin (im Folgenden: „Mondu“).

(2)       Um dasModul nutzen zu können, ist die Zustimmung zu den allgemeinenGeschäftsbedingungen der Mondu zwischen dem Abnehmer und der Mondu notwendig. Mit Zubuchung des Moduls stimmt der Abnehmer den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mondu zu.

(3)   Klarstellend weist Chefslist daraufhin, dass Chefslist nicht in das Vertragsverhältnis zwischen dem Abnehmer und Mondu involviert ist. Eine etwaige Haftung für fehlerhafte oder irrtümliche Zahlungen, Buchungen oder Erstattungen betrifft Chefslist nicht.

a)        Vereinbarungeines Zahlungsziels

(1)       Mit derWahl der „Rechnung mit Zahlungsziel“ wird das Angebot des Abnehmers um ein Zahlungsziel von 14, 60 oder 90 Tagen ergänzt. Bei Annahme des Angebots ist derKaufpreis sodann erst nach Ablauf des Zahlungsziels zur Zahlung durch den Gastronomiebetrieb fällig.

b)        Möglichkeit der Zahlung eines Dritten auf die Rechnung des Lieferanten

(1)       Die Zahlung auf den Kaufpreis kann durch einen Dritten an den Lieferanten vor Fälligkeit bewirkt werden (§ 267 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Mit Zahlung des Dritten an den Lieferanten erlischt die Forderung des Lieferanten gegen den Abnehmer.

(2)       Dem Drittensteht gegen den Abnehmer in Höhe des von ihm an den Lieferanten gezahlten Rechnungsbetrages ein Aufwendungsersatzanspruch zu. Der Dritte kann denAufwendungsersatzanspruch an einen weiteren Dritten abtreten (Zessionar).

(3)       Sollte der Abnehmer trotz Zahlung durch den Dritten eine Zahlung auf den mit demLieferanten geschlossenen Kaufvertrag an Letzteren leisten, ist der Lieferant verpflichtet, die Zahlung an den Dritten bzw. Zessionar weiterzuleiten und die Mondu GmbH über den Vorgang zu informieren. Der Dritte bzw. der Zessionar bzw. die Mondu GmbH werden sich mit dem Abnehmer in Verbindung setzen.

c)        Ausschluss

(1)       Für folgende Kaufverträge steht das Modul „Rechnung mit Zahlungsziel“ nicht zur Verfügung:

·           Kaufverträge zwischen den Parteien, bei denen es sich um verbundene Unternehmen im Sinne von§ 15 Aktiengesetz (AktG) oder um nahestehende Personen im Sinne von §138Insolvenzordnung (InsO) handelt;

·           NichtjugendfreieInhalte oder Dienstleistungen;

·           Dating-Services, Partnervermittlung, Erotik;

·           Glücksspiel, verbotene Waren und Dienstleistungen;

·           Edelsteineund Edelmetalle;

·           Produkte,die das geistige Eigentum anderer verletzen (insbesondere gefälschte Waren undillegal vervielfältigte Software);

·           Nichtzugelassene Waren, illegale Dienstleistungen, Rechtsdienstleistungen, irreführende oder räuberische Dienstleistungen, Waffen, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Drogen, Drogenutensilien;

·           Network-Marketing, Multi-Level-Marketing;

·           Pseudomedikamente und/ oder Wirtschaftszweige ähnlicher Art.

6.2.   Mangopay „Rechnungen verwalten und bezahlen“

(1)       Chefslist ist weder eine Bank, noch berechtigt, Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen jeglicher Art anzubieten. Für eine einfache Abwicklung von Zahlungen kooperiert Chefslist mit dem Anbieter Mangopay SA, 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg (im Folgenden: „Mangopay“).

(2)       Um das Modul nutzen zu können, ist eine separate Vereinbarung unter Einbezug der allgemeinen Geschäftsbedingungen (https://www.chefslist.de/t-c-mangopay) der Mangopay zwischen dem Abnehmer und der Mangopay SA notwendig.

(3)       Mit Zubuchung des Moduls kommt einNutzungsvertrag mit der Mangopay zustande und der Abnehmer stimmt den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mangopay zu.

(4)       Klarstellend weist Chefslist darauf hin, dass Chefslist nicht in das Vertragsverhältnis zwischen dem Abnehmer und Mangopay involviert ist. Eine etwaige Haftung fürfehlerhafte oder irrtümliche Zahlungen, Buchungen oder Erstattungen betrifft Chefslist nicht.

a)        Registrierung bei Mangopay

(1)       Um Mangopay und die dort unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten nutzen zu können, ist eine Registrierung des Abnehmers bei Mangopay erforderlich.

(2)       Diese Registrierung erfolgt automatisch Der Abnehmer beauftragt Chefslist dieAnmeldung für diesen bei Mangopay vorzunehmen und Mangopay die notwendigen Nutzerinformationen zu übermitteln.

(3)       Zur Einrichtung von Mangopay werden mindestens die folgenden Daten übermittelt:Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum, sowie Nationalität und das Landdes Wohnsitzes des Abnehmers. Zudem ist eine gültige deutsche Bankverbindung (IBAN und BIC) des Abnehmers anzugeben.

b)        Servicegebühr

(1)       Sollten für eine Zahlung über dasModul Gebühren anfallen, so handelt es sich hierbei ausschließlich um eineServicegebühr von Chefslist zur Bereitstellung des Moduls.

c)        Haftung

(1)       Sollte Mangopay Chefslist wegen einesVerhaltens, das auf den Abnehmer zurückzuführen ist, in Anspruch nehmen –beispielsweise durch fehlerhafte, nicht ausführbare oder unwirksame Buchungen –so stellt der Abnehmer Chefslist auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auchetwaige Bearbeitungsgebühren, wie im Rahmen einer Rückbuchung.

d)        Ausschluss

(1)  Für folgende Kaufverträgesteht das Modul nicht zur Verfügung:

·           Kaufverträge zwischen den Parteien,bei denen es sich um verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz (AktG) oder um nahestehende Personen imSinne von §138 Insolvenzordnung (InsO) handelt;

·           Nicht jugendfreieInhalte oder Dienstleistungen;

·           Dating-Services,Partnervermittlung, Erotik;

·           Glücksspiel,verbotene Waren und Dienstleistungen;

·           Edelsteine und Edelmetalle;

·           Produkte, die das geistige Eigentum anderer verletzen (insbesondere gefälschte Waren und illegal vervielfältigte Software);

·           Nicht zugelassene Waren, illegale Dienstleistungen, Rechtsdienstleistungen, irreführende oder räuberische Dienstleistungen, Waffen, Sprengstoffe,Feuerwerkskörper, Drogen, Drogenutensilien;

·           Network-Marketing, Multi-Level-Marketing;

·           Pseudomedikamenteund/ oder Wirtschaftszweige ähnlicher Art.

7.     Verbotene Inhalte und Informationspflichten

(1)       Dem Abnehmer ist es untersagt,

a.         Inhaltemittels der Nachrichten- und Kommunikationsfunktionen der App zu übermitteln,die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen dieguten Sitten verstoßen.

b.         Inhalteüber die Nachrichten- und Kommunikationsfunktionen der App zu übermitteln, dieRechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter, verletzen.

(2)       Der Abnehmer stellt Chefslist auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen inklusive aller Schäden und Aufwendungen frei, die Chefslist im Zuge einer Inanspruchnahme durch Dritte entstehen, weil die über sein Benutzerkonto eingestellten oder über die App übermittelten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Chefslist informiert den Abnehmer unverzüglich über eine derartige Inanspruchnahme.

(3)       Der Abnehmer ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Informationspflichten gegenüber anderen Nutzern zu erfüllen. Insbesondere muss er bei jeglicher Korrespondenz die auf ihn anwendbaren gesetzlichen Pflichtangaben angeben (beispielsweisePflichtangaben auf Handelsbriefen).

(4)       Chefslist hat keinen Einfluss auf den Inhalt und den Umfang von Angaben, Auskünften und sonstigen Informationen, die Nutzer über die Nachrichten- und Kommunikationsfunktionen der App austauschen und übernimmt keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer. Bei Zweifeln ist der Nutzergehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie dieVerfügungsbefugnis zu informieren.

8.     Sperrung und Löschung vonBenutzerkonten

(1)       Chefslistist nach billigem Ermessen berechtigt, das Benutzerkonto eines Abnehmers vorübergehendoder dauerhaft zu sperren,

a)         wenn der Abnehmerbei der Registrierung oder im Nutzerprofil unrichtige Angaben macht und diesetrotz Aufforderung durch Chefslist nicht unverzüglich berichtigt;

b)         im Falle einer missbräuchlichen, unautorisierten oder betrügerischen Nutzung des Nutzerkontos oder wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine solche Nutzung zu befürchten ist;

c)         wenn der Abnehmer Inhalte in die App einstellt oder über die App übermittelt, die nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarerHandlungen dienen;

d)         wenn der Abnehmer gegen Pflichten dieser Nutzungsvereinbarung verstößt und trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft;

e)         wenn der Abnehmer einem unbefugten Dritten die Nutzung des Nutzerkontos oder der Zugangsdaten erlaubt oder in sonstiger Weise willentlich ermöglicht hat; oder

f)          wenn sonstige Umstände vorliegen, die Chefslist zu einer Kündigung aus wichtigemGrund berechtigen würden.

(2)       Bei der Entscheidung über Maßnahmen nach dieser Ziffer wird Chefslist die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers angemessen berücksichtigen.

9.     Gewerbliche Schutzrechte, Einräumungvon Nutzungs- und Bearbeitungsrechten

(1)       DasHomepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Inhalten sowie einzelnen Inhalten, die App einschließlich der Systemdarstellungstexte von Chefslist (nachfolgend zusammen „geschützte Inhalte") könnenGegenstand von Eigentumsrechten, (gewerblichen) Schutzrechten (z.B. Marken- undUrheberrechte) und weiteren Rechten von Chefslist oder dem jeweiligenVerfasser/Hersteller oder sonstigen Rechteinhaber, der diese geschütztenInhalte Chefslist zur Verfügung gestellt hat, sein. Sofern nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart oder gesetzlich geregelt, ist eine Verwendung,Verbreitung oder Vervielfältigung dieser geschützten Inhalte durch Nutzer nichtgestattet. Den Nutzern bleibt es jedoch gestattet, vorstehend bezeichnete Schutzrechte für Werbezwecke zu verwenden, sofern sich der Verwendungszweck auf die Gewinnung oder Anwerbung weiterer Nutzer oder die Bewerbung des eigenen Sortiments oder des Sortiments anderer Nutzer beschränkt.

(2)       Dem Abnehmerist es nicht gestattet, die App zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder abzuleiten, ein Reverse Engineering vorzunehmen oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der App abzuleiten. Die gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Nutzung (z.B. im Sinne desUrhebergesetzes) bleiben hiervon unberührt.

(3)       Der Abnehmererhält ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation derApp beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zurNutzung der App.

(4)       Sollte derAbnehmer schutzfähigen Inhalten (insb. Designs, Skizzen, Bilder), in die App einstellen. So räumt er Chefslist für den Zeitraum seiner Nutzung der App hinsichtlich dieser Inhalte ein unentgeltliches, örtlich unbeschränktes, einfachesNutzungsrecht ein. Die Rechteübertragung umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Speicherung und Bearbeitung sowie das Recht zur Darstellung, Sendung und Verbreitung der Inhalte über die App. Die Chefslist vom Abnehmer imRahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, diePlattform und App zu betreiben und die damit verbundenen Dienste bereitzustellen (beispielsweise Nachrichten zu übermitteln).

10.  Datensicherheit und Datenschutz

(1)       Chefslist wird sämtliche personenbezogenen Daten, die aufgrund der Nutzung der App verarbeitet, ausschließlich zweckgebunden zur Bereitstellung der App verwenden.Die für die Nutzung der Plattform und App geltenden Datenschutzhinweise von Chefslist finden sind unter https://www.chefslist.de/data-protection.

(2)       Der Abnehmerist für die Sicherung der ihm im Rahmen der App-Nutzung zugegangenen bzw.bekannt gewordenen Informationen (Bestätigungen, Rechnungsdokumente,Korrespondenz mit Gastronomiebetrieben etc.) verantwortlich. Der Nutzer wirddiese Informationen/Unterlagen regelmäßig auf einem eigenen Systemen sichern.

(3)       Soweit undsofern der Abnehmer personenbezogene Daten an Chefslist übermittelt, steht erdafür ein, dass er dazu berechtigt ist.

(4)       Abnehmer sind verpflichtet, Daten anderer Nutzer, die sie durch die Nutzung der App erhalten, vertraulich zu behandeln, diese lediglich für die vertragliche oder vorvertragliche Kommunikation zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung oderWeitergabe dieser Daten, insbesondere für werbliche Zwecke, darf durch den Abnehmer erst nach Einholung der erforderlichen vorherigen Zustimmung des jeweiligenNutzers erfolgen. Der Abnehmer wird alle seine Organmitglieder, Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Erfüllungsgehilfen entsprechend belehren und auf das gesetzliche Datengeheimnis verpflichten.

(5)       Chefslist ist berechtigt, Informationen und Daten über die Nutzung der App und dieeingestellten Inhalte in anonymisierter Form zu erheben, zu analysieren, mit sonstigen Daten zu verknüpfen und zum Zwecke der Verbesserung der Dienste von Chefslist zu nutzen. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.

11.  Haftung

(1)       Chefslist haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Chefslist, ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten dabei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Abnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände gerechnet werden konnte.

(2)       Chefslist haftet im Falle eines Datenverlustes ferner nur für den Wiederherstellungsaufwand, der sich auch bei einer ordnungsgemäßen, an den entsprechenden Gefährdungen ausgerichteten Datensicherung des Abnehmers ergeben würde. Der Abnehmer hat insbesondere sicherzustellen, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(3)       Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherterEigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

(4)       Chefslist haftet ausdrücklich nicht für Verpflichtungen im Verhältnis der Nutzer untereinander. Chefslist steht nicht für die Erfüllung der Verträge, insbesondere die Lieferung der Waren und die Zahlung der Kaufpreise ein. Diesgilt entsprechend im Falle der Verwendung von Modulen bei denen einNutzungsverhältnis zwischen dem Abnehmer und dem Modulanbieter zustande kommt.

12.  Vertragslaufzeit und Beendigung

(1)       Wird der Vertrag nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag erneut um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit.

(2)       Das Rechtzur vorübergehenden Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigungaus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.

(3)       Jede Kündigung bedarf der Textform.

13.  Änderungen dieser AGB

(1)       Chefslist kann die Chefslist AGB einseitig, ganz oder teilweise, mit Wirkung für die Zukunft ändern oder ergänzen.

(2)       Chefslist wird Abnehmer über etwaige Änderungen unter Mitteilung des konkreten Inhalts der geänderten Regelungen mit angemessener Frist im Voraus in Textform (z.B.per E-Mail, SMS oder per In-App-Benachrichtigung) informieren.

(3)       Die Änderungen gelten als vom Abnehmer angenommen, wenn dieser ausdrücklich zustimmt oder wenn dieser den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen abZugang der Mitteilung in Textform widerspricht.

(4)       Im Falle eines Widerspruches des Abnehmers steht Chefslist ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

14.  Schlussabstimmungen

(1)       Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Bestimmung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(2)       Mitteilungen, Erklärungen, Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Nutzung der App werden dem Abnehmer ebenfalls grundsätzlich nur in Textform unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zugesandt.

(3)       Wenn Chefslist ihren Geschäftsbetrieb oder Teilgeschäftsbetrieb auf einen Dritten überträgt, ist Chefslist berechtigt, die sich aus dem Nutzungsvertrag einschließlich der AGB ergebenden Rechte und Pflichten gemeinsam auf einen Dritten zu übertragen. Chefslist wird die Übertragung dem Abnehmer mindestens vier Wochen zuvor in Textform anzeigen. Im Falle einer solchen Übertragung steht dem Abnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss binnen vier Wochen nach Eingang der Übertragungsanzeige beim Abnehmer in Textform gegenüber Chefslist erklärt werden.

(4)       Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Chefslist und dem Abnehmer aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main. Chefslist bleibt jedoch berechtigt, am Sitz des Abnehmers zu klagen.

(5)       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

Stand: November 2023

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